Gildensatzung
Allgemeines:§01Habt Spaß am Spiel!
§02Gondal ist ein Spiel und hat eine dementsprechende Priorität! Man soll sich nicht genötigt fühlen online zu sein sondern SPAAAAAAß haben.
§03Es ist keine Pflicht Machtkristalle gegen reale Währung zu erwerben.
Gilde:§04Gildenmember ist natürlich jeder der ingame eingetragenes Mitglied ist. Member sind aber auch solche Charakter, die die Gilde nach Absprache für einen kurzen Zeitraum verlassen. Um Gold und MK´s von einem Twink auf die Gildenbank zu übertragen kann zum Beispiel ein Grund für solch einen Vorgang sein. Der vermeidlich freie Gildenplatz ist also freizuhalten und darf nicht anderweitig vergeben werden.
§05Die Gilde legt Wert auf aktive Member. REGELMÄßIGER Besuch der Welt von Gondal UND des Gildenforums werden als selbstverständlich angesehen!!! Wenn ein Spieler im Voraus weiß, dass er für längere Zeit nicht online sein kann, ist das kein Problem. Es muss allerdings im Forum unter "Beurlaubung" gepostet werden. Falls ein Member zu inaktiv in einem der beiden Bereiche ist behält sich die Gildenleitung vor eine Verwarnung gegen diesen Member auszusprechen. [siehe §10]
§06Wichtige Entscheidungen, die jeden Member betreffen, werden in einer demokratischen Abstimmung beschlossen.
Dies gilt nicht für den Ausbau der Gildenhalle.
Bündnisse müssen 7 Tage vorher in Forum bekannt gegeben werden. In diesem Zeitraum hat jeder Spieler das Recht auf ein Veto und kann somit eine Abstimmung erzwingen, die darüber entscheidet ob das Bündniss geschlossen wird oder nicht. [Für die Kriterien dieser Abstimmungen siehe §15.]
§07Bei Kritik eines Member gegenüber der Gildenleitung kann abgestimmt werden, ob eine neue Gildenleitung gewählt werden sollte. Wenn die Mehrheit für eine Neuwahl ist kann sich jeder der möchte zur Wahl stellen und unter den Freiwilligen wird dann die Position neu besetzt.
Seneschalle sind Teil der Gildenleitung und können daher unter denselben Kriterien wie der Gildenleiter neu gewählt werden. Es ist KEIN Rang den man durch Ehre und Einsatz erreichen kann wie die restilichen Ränge da man administrative Rechte erhält. [Für die Kriterien dieser Abstimmungen siehe §15.]
§08Der aktuelle Beitrag an Machtkristallen in die Gildenkasse sowie das Intervall, in dem gezahlt werden soll, ist im internen Bereich des Forums nachzulesen.
Goldbeiträge sind NICHT nach Zeitintervallen einzuzahlen sondern nach Aufforderung der Gildenleitung. Das heist, dass jeder Member ein Golddepot auf seiner Bank zu Verfügung stehen haben MUSS, welches er bei Bedarf in die Gildenkasse fließen lassen kann. "Bei Bedarf" bedeutet, dass nur eingezahlt werden soll, wenn die vorhandene Menge an Machtkristallen für ein neues Gildenupgrade reicht. Die Gildenleitung ist selbstverständlich dafür verantwortlich eine solche Einzahlung rechtzeitig anzukündigen. Die Staffelung der zu zalenden Goldbeiträge ist ebenfalls im Internen Bereich nachzulesen.
An diese Vorgaben muss sich jeder halten (Sie sind schließlich im Vorhinein durch Abstimmung in Kraft getreten [siehe §06]). Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch beim Gildenführer angemeldet und bewilligt werden. Wir wollen schließlich wachsen und gedeihen!
§09In der Charakterbeschreibung eines jeden Member muss in irgendeiner Weise stehen, dass man Member der Gilde „Hall of Fame“ ist.
§10Bei Verstößen gegen die Gildensatzung können Gildenmember, je nach Schwere des Verstoßes, ohne eine Vorwarnung aus der Gilde verbannt werden. Im Normalfall wird jedoch erst einmal eine Verwarnung mit Begründung offenkundig ausgesprochen. Spätestens mit der zweiten Verwarnung wird das Gildenmitglied verbannt! Die Beweggründe hierfür sind natürlich die Harmonie innerhalb der Gilde und gerechte Behandlung jedes Einzelnen zu gewährleisten.
§11Niemand außer der Gildenleitung darf eine Feindschaft offiziell machen. Eine Feindschaft zu einer anderen Gilde darf nur nach einem Mehrheitsentscheid ausgesprochen werden, also nach einer Abstimmung innerhalb der Gilde. [Für die Kriterien dieser Abstimmungen siehe §15.]
§12Bündnisse sind gerne gesehen und daher bedürfen sie keiner Abstimmung. Jeder der einen guten Bündnispartner kennt kann das an die Gildenleitung herantragen. Bevor das Bündniss dann jedoch geschlossen wird, wird der Vorschlag eines Bündnisses mit Gildenname im Forum bekanntgegeben. Wenn berechtigte Einwände eines Member besteht wird abgestimmt ob das Bündniss geschlossen werden soll. [Für die Kriterien dieser Abstimmungen siehe §15.]
§13Ein Member der bereits mehrere Charakter in der Gilde hat oder einen weiteren Charakter einbringen möchte ist verpflichtet dies offen darzulegen.
§14Die verschiedenen Gildenränge die zu erreichen sind muss sich jeder Member natürlich verdienen!
Um eine grobe Richtlinie vorzugeben sind für den Rang „Gildenkrieger“ mindestens 5000 GE erforderlich. Um dann zum Herold aufzusteigen sind weitere 10.000 GE nachzuweisen. Die hier genannten Richtwerte sind auch als solche zu verstehen da natürlich nicht nur die GE darüber entscheidet wer wann eine höhere Position zugesprochen bekommt. Der Rang „Seneschall“ erhalten Member, die in der Gildenführung aktiv sind und kann daher nur durch eine Wahl [siehe §06] erreicht werden.
Kommunikation:§15Ein/e Vorschlag/Veränderung gilt als „angenommen“, wenn in der Abstimmung eine einfache Mehrheit erreicht wurde. Nach 7 Tagen gilt die Abstimmung als abgeschlossen und die vorhandenen Stimmen werden ausgezählt. Angemeldete Abwesenheit wird hier nur berücksichtigt, wenn es durch die fehlenden Member zu einem Gleichstand der Stimmen kommen könnte. Stimmen von Membern, die sich nicht als Abwesend gemeldet haben und innerhalb der Frist keine Stimme abgegeben haben, werden nicht berücksichtigt!
§16Im internen Bereich des Forums werden nur die notwendigsten Dinge gepostet um das Forum sauber zu halten. Zum plaudern ist die Taverne da.
§17Persönliche Angriffe, sei es im Forum, im Gildenchat oder auch per PN, jedweder Art, werden mit Bußgeldern geahndet, die natürlich charakterlevelbasierend sind. Der zu zahlende Betrag entspricht mindestens 20 Arbeitsstunden. In besonders schwerwiegenden Fällen behält sich die Gildenleitung weiterführende Maßnahmen vor.